Am 15. April 2026 stellte die Generaldirektion für Ernährung (DGAL) einen neuen, sehr strengen Kontrollplan für Lebensmittel vor, die CBD und/oder THC enthalten. Als Reaktion auf diese Ankündigung veröffentlichten Branchenexperten wie France Cannabis Consultants (FCC) ein Rechtsgutachten, um Produkte auf Basis von rohen Blüten zu verteidigen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Lage, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen.
1. Was der neue Plan der DGAL vorsieht (Gültig ab Mitte Mai 2026)
Für die französischen Behörden gilt eine strenge Regelung: Es ist nicht zulässig, Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln CBD, THC oder andere Cannabinoide beizumischen. Die DGAL stützt sich dabei auf die Tatsache, dass diese Moleküle als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) gelten, die in Europa nicht zugelassen sind.
Die von den Behörden angeführten Gründe:
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Die DGAL begründet diese Verschärfung mit einer Zunahme der Meldungen im Rahmen der Nutrivigilanz, die sich auf CBD-Produkte beziehen. Diese Meldungen betreffen überwiegend Produkte, die Neocannabinoide enthalten, falsch dosiert sind oder mehr als 0,3 % THC enthalten.
Ein Anstieg dieser Fälle wurde vor einigen Monaten von der ANSES hervorgehoben. -
Sie stützt sich zudem auf eine Stellungnahme der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) vom Februar 2026, in der festgestellt wird, dass die Sicherheit von CBD nach wie vor nicht nachgewiesen ist.
Hanfprodukte, die weiterhin zugelassen sind: Bestimmte Teile des Hanfpflanzen haben eine nachgewiesene Verwendungsgeschichte und sind daher in Lebensmitteln völlig legal. Dazu gehören:
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Hanfsamen und deren Derivate (Öl, Mehl usw.).
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Hanfblätter, jedoch nur, wenn sie als Aufguss in Wasser und ohne die Blüten getrunken werden.
Die vorgesehenen Sanktionen (ohne Schonfrist): Ab Mitte Mai 2026 werden die Kontrollen bei Herstellern, in Fachgeschäften, in Supermärkten und im Internet verschärft.
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Schon allein die Angabe von „CBD“ oder „THC“ auf einem Etikett führt zur sofortigen Rücknahme des Produkts vom Markt.
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Wird das Produkt als gefährlich eingestuft, weil es die von der EFSA festgelegte ARfD (akute Referenzdosis) von 1 µg/kg (1 Mikrogramm pro Kilogramm) überschreitet, kommt es zu einer vollständigen Rücknahme und einem Rückruf.
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Werden Betäubungsmittel nachgewiesen, leitet dies ein Gerichtsverfahren ein.
Zudem wird die Plattform Compl’Alim, über die bestimmte CBD-Produkte gemeldet werden konnten (ohne dass dabei jedoch eine tatsächliche Zertifizierung erteilt wurde), keine Meldebescheinigungen mehr für Produkte ausstellen, die CBD oder THC enthalten.
2. Die Reaktion der CBD-Branche auf diese Ankündigungen
In ihrem Positionspapier widerspricht die Beratungsfirma France Cannabis Consultants dieser äußerst restriktiven Sichtweise und warnt vor den wirtschaftlichen Folgen für die Akteure der Branche.
Den Unterschied zwischen rohen Blüten und industriellen Extrakten erkennen: Das Hauptargument lautet, dass man hochkonzentrierte CBD-Extrakte (wie Isolate) von der rohen Hanfblüte unterscheiden muss. Während hochkonzentrierte Extrakte unter die „Novel Food“-Gesetzgebung fallen, ist die getrocknete rohe Hanfblüte (mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 %) ein traditionelles landwirtschaftliches Erzeugnis.
Historische Belege für den Konsum: Das Dokument liefert zahlreiche Belege dafür, dass Hanfblüten und -blätter in Europa schon lange vor 1997 konsumiert wurden. In mehreren europäischen Ländern finden sich Spuren von Suppen, Kräutertees und Kochrezepten mit Hanfblüten vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Eine Umfrage aus dem Jahr 1997 hat sogar gezeigt, dass zu dieser Zeit in Europa mehr als 115.000 Liter Getränke auf Basis von Hanfblüten oder -blättern verkauft wurden.
Eine sichere Konsumform: Der Bericht betont, dass der Konsum der rohen Blüte in Form eines Aufgusses sehr sicher ist. Wasser extrahiert nur einen winzigen Teil der Cannabinoide (etwa 0,5 % des THC der Pflanze), wodurch der Hanf-Aufguss in puncto Sicherheit mit einem Kamillen- oder Lindenblütentee vergleichbar ist.
Ein als unverhältnismäßig angesehener Plan: Die Branche hält den Plan der DGAL für unverhältnismäßig, da er eine automatische Marktrücknahme allein aufgrund der Erwähnung des Wortes „CBD“ vorschreibt, ohne die tatsächliche Konzentration im Produkt oder den vom Europäischen Gerichtshof geforderten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (wie im Fall Kanavape). Zudem wird es als inkonsequent angesehen, Blüten als Aufguss zu verbieten, während die Blätter 2023 von der EU zugelassen wurden.
Um dieser strengen Anwendung entgegenzuwirken, fordert die Branche die Aufnahme eines Dialogs mit den Behörden sowie die Gewährung einer Frist zur Anpassung und schließt rechtliche Schritte nicht aus.
Ein abschließendes Wort: Da diese Ankündigung erst vor weniger als 24 Stunden erfolgte, ist es entscheidend, die offizielle Veröffentlichung abzuwarten und die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Auch wenn diese Nachricht eine schwierige Bewährungsprobe für unsere gesamte Branche darstellt, ist die Situation noch nicht endgültig festgefahren, und neue Entwicklungen sind in den kommenden Tagen und Wochen durchaus denkbar.
Die verschiedenen Akteure der Branche (UPCBD, SPC…) erwägen Sammelklagen; für weitere Informationen können Sie sich direkt an diese Organisationen wenden.



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